Rundfunkgebührenbefreiung

Rundfunkgebührenbefreiung – Grundgebührenbefreiung für Telefon

Anträge sind beim Stadtamt erhältlich und müssen direkt an die ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien gerichtet werden.

Weiters sind Einkommensnachweise wie Lohnzettel, Pensionsbescheid, Einheitswertbescheid, Bescheid über Arbeitslosenunterstützung etc. an die ORF-Beitrags Service GmbH vorzulegen. Von der Gemeinde benötigen Sie dazu nur einen Meldenachweis (Haushaltsbestätigung).

Info: www.orf.beitrag.at

Zuständig

Reinhard Anton
Kontaktdaten von Reinhard Anton
Reinhard Anton
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 133
E-Mail senden
Raum 0.01

 

Andrea Stangl
Kontaktdaten von Andrea Stangl
Andrea Stangl
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 100
E-Mail senden
Raum 0.01

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