Objekt des Monats September

Veröffentlichungsdatum01.09.2016Lesedauer1 Minute
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Vor 200 Jahren: Markt-Polizey-Verordnung

Am 11. September 1816 erließ der Magistrat der landesfürstlichen Stadt Zwettl eine neue Markt-Polizey-Verordnung (Stadtarchiv Zwettl, Karton 29, Marktwesen, Reg.Nr. 109).
Im 19. Jahrhundert waren die Zwettler Wochenmärkte ein beliebter und von den Bauern der Umgebung gerne besuchter Umschlagplatz für landwirtschaftliche Produkte. „Zwettler Montag“ war im mittleren Waldviertel das Synonym für diesen stark frequentierten Markttag.
Die hier erwähnte Polizei-Verordnung bezieht sich auf den Umgang mit Getreide an den Markttagen. Üblicherweise musste jeder, der Getreide verkaufen wollte, dieses zunächst gegen eine Gebühr vom städtischen Körner-Abmaß- und Einsatzamt abmessen lassen. Getreide wurde damals üblicherweise noch nicht gewogen, sondern in Hohlmaßen (Metzen) gemessen. Nicht verkauftes Getreide sollte am Ende des Markttages im städtischen Körnerkasten gelagert (eingesetzt) werden, wofür wieder eine Gebühr zu entrichten war. Außerdem hatte der Verkäufer den von ihm gewünschten Verkaufspreis anzugeben. Sollte er nämlich an den nächsten beiden Markttagen bis 9 Uhr sein Getreide nicht im städtischen Körnerkasten abholen, so konnte dieses für ihn um den angegebenen Preis verkauft werden.
Niemand durfte auf einmal mehr als zwei Metzen Getreide einkaufen. Damit wollte man verhindern, dass Händler große Mengen kauften und dadurch die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Getreide erschwert wurde. Ein Wiener Metzen fasste rund 61,5 Liter.