Objekt des Monats September 2019

Veröffentlichungsdatum01.09.2019Lesedauer3 Minuten

Vor 400 Jahren:
Quittung des Wolf Ernst von Mollarth vom 23. September 1619

Das Stadtarchiv Zwettl bewahrt in Karton 30 unter anderem eine 400 Jahre alte Zahlungsquittung des Wolf Ernst von Mollarth auf, welche für die Geschichte der Stadt Zwettl von großer Bedeutung ist.
Am 25. Juli 1419 verkaufte Rudolf von Liechtenstein sein „rechtes Eigen“, die Stadt Zwettl, mit allem „Zubehör“ an Herzog Albrecht V. um 6.500 Pfund Wiener Pfennige. Damit war Zwettl landesfürstliche Stadt geworden. Unter diesem „Zubehör“ sind verschiedene Nutzungsrechte und Privilegien zu verstehen, die mit der Stadtherrschaft verbunden waren. Seit Zwettl landesfürstliche Stadt war, wurden diese Rechte auch landesfürstliche Ämter genannt. Für ihren Inhaber brachten all diese Rechte wirtschaftlichen Gewinn. Zu ihnen gehörten das Landgericht, die Maut und verschiedene andere Abgaben. Da der Landesherr fast immer in Geldnöten war, trachtete er danach, diese „Ämter“ gegen einen fixen jährlichen Betrag zu verpachten. 1560 kaufte Peter von Mollarth, Freiherr von Reinegg und Drosendorf, diese Rechte, die er wenig später an die Zwettler gegen eine Gebühr von 400 Gulden pro Jahr verpachtete. Die landesfürstlichen Ämter von Zwettl verblieben bis ins 17. Jahrhundert bei der Familie Mollarth, und die Zwettler mussten alljährlich ihre Abgaben an diese leisten.
Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges war Wolf Ernst von Mollarth im Besitz der landesfürstlichen Ämter von Zwettl. Er war kaiserlicher Kämmerer und Hauptmann im Fuchsi‘schen Regiment. Aus dieser militärischen Funktion dürften ihm finanzielle Probleme erwachsen sein, und so bat er 1619 die Zwettler Bürger um ein Darlehen, dann, im September bot er den Zwettlern diese „Ämter“ zum Kauf an. Das Geschäft sollte in mehreren Etappen ablaufen. Noch im September 1619 zahlten die Zwettler 1.000 Gulden, im darauffolgenden Jahr wurde das Geschäft finalisiert, und Zwettl konnte diese wichtigen und einträglichen Rechte erwerben. Für die Bürger der Stadt, die erst im November des vorangegangenen Jahres von böhmischen Truppen überfallen und ausgeplündert worden waren, bedeutete das ohne Zweifel eine gewaltige finanzielle Anstrengung. Allerdings mussten sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die gesamte Kaufsumme von 5.000 Gulden entrichten. Mollarth, der wie gesagt in finanzieller Bedrängnis war, gab sich vermutlich mit drei- bis viertausend Gulden zufrieden. Die Zwettler aber konnten durch diesen finanziellen Kraftakt ein großes Maß an Eigenständigkeit erreichen und sich aus Abhängigkeit und Bevormundung durch einen Pfandinhaber befreien.

Quittung Wolf Ernsts von Mollarth, 1619, 23.09., Kart. 30 - © Stadtarchiv Zwettl
© Stadtarchiv Zwettl

Der Text in Transkription:
Ich Wolff Ernst Herr von Mollarth Freyherr zue Reinegg und Drosendorff, Herr auf Böhmischen Wadthofen, Ihrer Hochfürst[lichen] D[urchlaucht] beeder Erzherzogen Leopoldi und Caroli Zue Österreich Cammerer und Haubtmann under dem Löbl[ichen] Fuchsischen Regiment, Urkunde und Bekenne hiemit diesem Schein, daß Ein Ersamer Rath der Stadt Zwetel mir auf die Jenigen Fünff Dausendt gulden Pfandtschilling, welche Ich auf dem Landtgericht Zue besagtem Zwettel habe, Dausendt gulden in bahrem gelt, auf mein freundliches suechen und bitten, als guetwilliges dargelichen, bezahlt und richtig gemacht. Und wann Sy mir heüt unden gesezten dato über ein Jahr noch Vierdausendt gulden für benanten Pfandtschilling der bemelten fünffdausendt gulden, welche mein geliebter Herr Anherr, Herr Peter von Mollarth, Freyherr, Ihrer Kaiserlichen Majestät, Ferdinando Hochseligster gedechtnus auf berürtes Landtgericht und deßen Zugehörigen geliehen, raichen, bezahlen und geben werden, So soll Mehrgedachter Pfandtschilling denen Herren von Zwettel von mir hiemit völlig abgetragen, und sie deßen allermaßen, (gleich wie wohlernanter mein Anherr, auch mein geliebter Herr Vatter see[lig] und Ich bißhero genoßen)

Quelle:
Stadtarchiv Zwettl, Karton 30, Quittung Wolff Ernst von Mollarths vom 23. September 1619