Thema des Monats Dezember 2023

Veröffentlichungsdatum01.12.2023Lesedauer2 Minuten

Am 10. Dezember 1723 verklagte Lorentz Haberegger, Mitglied des Äußeren Rates der Stadt Zwettl und von Beruf ein Semmelbäcker in der Unteren Landstraße (heute Landstraße 17), den Johann Jacob Pfistermeister, Loschbergischer Grundrichter und Färbermeister in der Syrnau (heute Syrnauer Straße 14) vor dem Zwettler Stadtgericht. Pfistermeister hatte nämlich schon seit längerer Zeit den Haberegger immer wieder öffentlich bezichtigt, dass er mit seiner, Pfistermeisters, Ehefrau ein geheimes Verhältnis habe und ihm Handlungen vorgeworfen, die weder durch geistliche noch weltliche Vermittlung gesühnt werden könnten, wie er meinte. 

Außerdem hatte Johann Jacob Pfistermeister seine Gattin durch ständigen Ehestreit, durch übles Hausen, wie man das damals nannte, und sogar durch Schläge derart gepeinigt, dass sie in eine verzweifelte und geradezu ausweglose Lage gekommen war. Sie gestand ihrem Gatten aber trotz dieser Bedrängnis keine Verfehlungen.

Das Stadtgericht befragte die Gattin des Pfistermeister ohne sie zu quälen oder zu nötigen, und diese bekannte vor Gott und der Welt, dass sie nichts Unrechtes getan habe. So verurteile das Gericht den Pfistermeister, dass er in einem Revers Habereggers Unschuld schriftlich bestätigen müsse. Außerdem hatte er sich in Gottes Namen zu entschuldigen und Abbitte zu leisten. Überdies wurde er zu einer Geldstrafe von beachtlichen 32 Gulden verurteilt, die das Stadtgericht für die Ausbesserung der Zwettler Stadtmauer verwendete. Letztlich wurde der Streit mit einem Pönale von 50 Dukaten in Gold belegt, dem jener verfallen wäre, der den Konflikt neuerlich entfachen würde.

Ob und wie sich Johann Pfistermeister bei seiner Ehewirtin (Ehefrau), deren Namen wir nicht einmal erfahren, entschuldigte und ob diese Ehe weiterhin bestand, erfahren wir leider nicht.

Nach: Stadtarchiv Zwettl, Ratsprotokoll 13, Sign. 02-013. fol. 283r.

Protokoll


Transkription

Ratsprotokoll 13, Sign. 2-13, fol. 283r

Clag

Auf vorgebrachte clag hr. Lorentz Haberegger aussern raths burger und sämelpökh alhier, contra Johann Jacob Pfisterm. herrschafft Loschischer undterthan und grundtrichter auch mitburger und förbermaister in der Syrnau, umb willen derselbe schonn von geraumber zeith hero ihme Haberegger in argwöhnischen verdacht und suspicion hat, alß ob er mit seiner ehewürthin ein gehaimbe verständtnuss und in unzuellassigen sachen zuegehalten hätte, derentwegen dann wider geist: noch weltlichen vermittlung nit helffen wohlen, allermassen er Pfistermaister durch ybles hausen und schlög gedacht seiner ehewürthin zur ausseristen desperation gebracht, das sie auf nachfolgendte gelindt worth, ja gesagt, sie hat alles revociert, und bekhenndt, das sie vor Gott und der welt nichts unrechts sagen khann, dahero ist die sachen dahin verglichen unnd vermittelt wordten, das der Pfistermaister dem cläger einen schrüfftl. revers geben, und alles umb Gottes willen abbitten folgents dem ghrt. zu reparierung der statt mauren 32 fl zur straff unnachlässig dem ght. erlegen soll, unnd ist hieryber ein pöehn pr. 50 duggaten in goldt gesezt wordten.