Thema des Monats Februar 2024

Veröffentlichungsdatum01.02.2024Lesedauer2 Minuten

Am 24. Februar 1724 wurde unter dem Vorsitz des Stadtrichters und Kürschners Michael Hickhl in Zwettl Gericht gehalten. Angeklagt war die Theresia Zottlin. Sie war etwa 18 Jahre alt, ledig und die Tochter des Michael Zottel aus der Syrnau. Eine ganze Reihe von kleinen Diebstählen hatte sie begangen. So hatte sie in der Schleifmühle (heute Wasserleitungsstraße 15) eine Elle Mischling (Leinen) gestohlen, sowie der Weberin in der Koppenzeil ein Handtuch, dem Schönhänsel gesponnene Wolle im Wert von 54 Kreuzer und dem Michl Dückh einen großen Krug Wein, etwa 5 bis 6 Maß (1 Maß = ca. 1,4 Liter), aus seinem Keller entwendet. Obwohl das Diebsgut mit Ausnahme des Weines mittlerweile zurückgegeben worden war und die Diebin vier Tage im Dienerarrest (Florianigasse 3) in Eisen abgebüßt hatte, fällte das Stadtgericht folgendes endgültige, wohl recht harte Urteil: Theresia wurde mit der Schandfiedel um den Hals und einem Krug in der Hand vom Gerichtsdiener durch die ganze Stadt geführt und dann aus der Stadt verwiesen. Es war das ohne Zweifel eine schwere Strafe, denn die junge Frau musste sich nun irgendwo in der Fremde ein Unterkommen suchen, was sicherlich nicht leicht war, denn durch die Schandstrafe mit der Fibel war sie gebrandmarkt. Solche Strafen sprachen sich rasch herum, und kaum jemand nahm jemand so Verurteilten gerne bei sich auf.

Text, Brief

StAZ, RP 13, Sign. 02-13, fol. 286v.


Transkription


StAZ, RP 13, Sign. 02-013, fol. 286v.

Straff

Theresia Zottlin leediges mentsch des Michaeln Zottels Schikhenhoffer. unterthann in der Syrnau tochter beye 18 Jahren alt, umb willen sie in der Schleüffmühl 1 elen mischling, der wöberin in der Koppenzeill ein handtuech, dem Schönhänsel ein gespunnen woll pr. 54 kr und dem Michl Dükhen einen grossen krueg wein bey 5 biß 6 mass aus seinem keller entfrembtet hat, zumallen aber die leuth ausser des wein, wider alles bekhomben haben, alß ist das mensch yber 4 tagig ausgestandtenen dienner hauß arrest der eysen entlassen, und mit der fidl und krueg in der hand durch die ganze statt herumb belaitt wordten, und solle sich von der statt hinwekh machen.