Thema des Monats März 2023

Veröffentlichungsdatum01.03.2023Lesedauer2 Minuten

Zu den Aufgaben des Zwettler Stadtrates gehörten unter anderem die Marktaufsicht und die Festsetzung der Preise und Gewichte für Grundnahrungsmittel. Während der Brotpreis fast immer gleich blieb, es gab durch Jahrhunderte Semmeln um einen Pfennig und Brotlaibe um 1, 2, 3 oder 5 Kreuzer, schwankte das Gewicht der Ware je nach Ernteertrag bzw. Mehlpreis. Das Brotgewicht wurde vom Rat der Stadt festgelegt und von eigenen Marktaufsehern genau kontrolliert, Gewichtsunterschreitungen wurden streng bestraft.

Fleisch kam in früheren Jahren meist nur zu besonderen Anlässen, also eher selten auf den Tisch. Vor hohen Feiertagen legte der Stadtrat die Fleischpreise fest und trug den Fleischhauern auf, sich rechtzeitig mit guter Ware zu versorgen. Bei der Gelegenheit drohte man den heimischen Fleischhauer immer wieder an, auswärtige Konkurrenz in die Stadt zu lassen, sollte die vor Ort angebotene Ware nicht den Vorstellungen entsprechen.

Am 23. März 1723 legte der Rat der Stadt Zwettl bei Strafandrohung verbindliche Fleischpreise für die bevorstehenden Ostern fest. Es fällt auf, dass damals vor allem Rindfleisch konsumiert wurde und das Schweinefleisch verhältnismäßig teuer war.

RatsprotokollStadtarchiv Zwettl, Ratsprotokoll 02-013, fol. 267r, 23. März 1723


Transkription

StAZ, RP 02-013, fol. 267r, 23. März 1723

Fleisch Satzung

Den 23tn marty 1723 seint bey dem hr. Statt cammerer erschünnen, hr. Khannrath, hr. Pappauer, und hr. Zeller alle des innern raths, unnd ist dennen fleischhaggern das fleisch auff osstern gesezt wordten zuhaggen:


das guette gerechte ochsen fleisch pr.               4 kr

das schelchtere und khüefleisch pr.                   3 1/2 kr                      bey straff wehr darwider

oder nach befundt gahr pr.                                3 kr                            handelt ain duggaten

das kelberne fleisch pr.                                     3 kr

das Schweinerne pr.                                         4 1/2 kr

Ingleichen ist ihnnen gesambten Fleischhaggern wie schonn öffters beschehen wider auf ein neües vorgetragen wordten, das sie die yberigen schoff wekh bringen, unnd keinner mehr alß 10 Stk. yber sommer halten sollen, wie dann mit allernegsten, in dieser unnd andern mehr sachen ein ordentliche panndäthing gehalten und der gesambten burgerschafft vortragen soll werdten.