Bebauungsplan

Bebauungspläne sollen eine geordnete Bebauung auf Baulandflächen gewährleisten.

Vorgesehene Regelungen sind:

  1. die Festlegung von Gebäudehöhen (max. Anzahl der zugelassenen Geschosse bei Gebäuden)
  2. Ausweisung der Geschossflächenzahl (d.h. Angabe über maximale Zulässigkeit von Baudichten oder
  3. Ausweisung von Baufluchtlinien, die im Baufalle nicht überschritten werden dürfen (z.B. Angabe minimaler Abstände zu den Nachbarliegenschaften oder zum öffentlichen Gut)

In weiterer Folge können detaillierte Angaben über die Art der Bebauung (z.B. Firstrichtung von Gebäuden, Art der Dachformen etc.) vorgenommen werden.

Die Regelung der Bebauung durch einen Bebauungsplan ist jedoch nicht für jede Baulandfläche der Gemeinde vorgesehen, sondern beschränkt sich nur auf jene Gebiete, bei denen aus welchen Gründen auch immer eine geordnete Bebauung wünschenswert ist.

Zuständig

Silvia Neuwirth
Kontaktdaten von Silvia Neuwirth
Silvia Neuwirth
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 156
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Raum 1.12