Anlässlich der Feier des 90., 95., 100., 101. usw. Geburtstages sowie der Goldenen (50 J.), Diamantenen (60 J.), Eisernen (65 J.), Steinernen Hochzeit (67,5 J.), der Gnaden- (70 J.), Juwelen- (72,5 J.) und Kronjuwelenhochzeit (75 J.) ehrt die Stadtgemeinde Zwettl ihre Bürgerinnen und Bürger, sofern dies von den betroffenen Personen auch gewünscht wird. Das Ehrengeschenk überbringt der Bürgermeister bzw. in seiner Vertretung der Vizebürgermeister.