Förderung bei Ergänzungsabgaben gemäß § 39 Abs. 3 der NÖ BO 2014

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zwettl- hat aufgrund der geänderten Rechtslage in der Bauordnung 2014 in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 und am 12. Dezember 2023 eine Richtlinie über die Förderungsgewährung anlässlich der Vorschreibung von Ergänzungsabgaben gemäß § 39 Abs. 3 Bauordnung 2014 beschlossen, um zumindest eine „Abfederung“ dieser zusätzlichen finanziellen Belastung ermöglichen zu können. Die Richtlinien sind am 1. Jänner 2020 in Kraft getreten und gelten vorläufig bis 31. Dezember 2024.

Zur Inanspruchnahme der Förderung ist ein schriftliches Ansuchen erforderlich.

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