Gemeindeaufsicht und interne Kontrolle

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nimmt einerseits die Bezirksverwaltungsbehörde und andererseits das Amt der NÖ Landesregierung die Gemeindeaufsicht wahr. Auch der Rechnungshof ist berechtigt die Gebarung der Gemeinde zu prüfen. Der Prüfungsausschuss, der sich aus neun Gemeinderatsmitgliedern zusammensetzt, prüft in regelmäßigen Abständen, zumindest aber einmal im Vierteljahr, die Gemeindegebarung.

Überdies hat die Gemeinde Zwettl auf freiwilliger Basis eine interne Kontrolle (Innenrevision) eingerichtet, um das Handeln der Gemeinde laufend auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und allenfalls erforderliche Verbesserungen herbeizuführen.

Zuständig

Mag. Hermann Neumeister
Kontaktdaten von Mag. Hermann Neumeister
Stadtamtsdirektor
Mag. Hermann Neumeister
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 120
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Raum 2.01