Strafregisterbescheinigung

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.

Im Strafregister sind vor allem enthalten:

  • alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
  • alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger/innen und solcher Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, durch ausländische Gerichte und
  • alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte

Hinweis: Die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen tritt mit Ablauf der Tilgungsfrist kraft Gesetzes ein, d.h. sowohl die getilgte Verurteilung als auch die die Verurteilte/den Verurteilten betreffenden Daten werden aus dem Strafregister gelöscht. Ausnahme hiervon bilden lebenslange Freiheitsstrafen. Eine getilgte Verurteilung darf weder in Strafregisterauskünfte und -bescheinigungen aufgenommen noch darin auf irgendeine Art ersichtlich gemacht werden.

Seit 1. April 2015 wird zwischen "gewöhnlicher Strafregisterbescheinigung" und " Strafregisterbescheinigung" für Kinder- und Jugendfürsorge unterschieden.

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.

Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

zuständige Behörde:

Hinweis: Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder zuständigen Behörde – unabhängig vom Hauptwohnsitz – beantragt werden. Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung wird sofort erledigt. Das Dokument kann vom Antragsteller/In gleich mitgenommen werden.

erforderliche Unterlagen: 

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Heirats  - oder Scheidungs- und/oder Geburtsurkunde, falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann
  • bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht

Wird eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt, ist eine entsprechende Datei herunterladen: PDFBestätigung des aktuellen oder künftigen Dienstgebers erforderlich.

Gebühren:

€ 14,30 plus € 2,10 Verwaltungsabgabe in bar.

Zuständig

Reinhard Anton
Kontaktdaten von Reinhard Anton
Reinhard Anton
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 133
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Raum 0.01

 

Grünstäudl Marlene
Kontaktdaten von Marlene Grünstäudl
Marlene Grünstäudl
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 132
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Raum 0.01
Lisa Klopf
Kontaktdaten von Lisa Maria Klopf
Lisa Maria Klopf
Gartenstraße 3
3910 Zwettl-Niederösterreich
Tel: +43 2822 503 100
Fax: +43 2822 503 180
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Raum 0.01

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