Allgemeine Medizinische Versorgung

Ärztenotdienst

Hinweis

Vor Inanspruchnahme des kassenärztlichen Wochenend- und Feiertagsdienstes wird eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem jeweils diensthabenden Arzt dringend empfohlen. Alternativ dazu können Sie sich in ganz Niederösterreich an Notruf (erreichbar unter der Rufnummer 141) wenden. 

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärzte ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. Die Ärztekammer für Niederösterreich hat die Ärzte jedoch ausdrücklich ersucht, auf Basis der bisher gelebten Rahmenbedingungen diese Dienste weiterhin in ihrem jeweiligen Sprengel durchzuführen.

Allgemeine Medizinische Versorgung - Notdienst Tierärzte

Liste der notdienstmachenden Tierärzte